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Großer Lagerwagenabverkauf mit heißen Prämien!
Auch für RS-Modelle. Gültig bis zum 23.05.2018.
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Die neue Audi A6 Limousine/content/iph/market_de/DEU22331/footnotes/jcr:content/par_footnotes_content_76_161397226
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Attraktive Umweltprämie/content/iph/market_de/DEU22331/footnotes/jcr:content/par_footnotes_content_37_2095871969
für Audi Neufahrzeuge mit TDI-Motorisierung
Jetzt bis zu € 10.000,– brutto sichernMehr erfahren Mehr erfahrenDie Audi Umweltprämie gilt bis einschließlich 30.06.2018 für private und gewerbliche Einzelkunden beim Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges mit einer TDI-Motorisierung und gleichzeitiger Verwertung eines auf Sie zugelassenen Diesel-Altfahrzeuges mit PKW-Zulassung und Abgas-Norm EURO 1 bis EURO 4 durch einen anerkannten Verwerter (Betriebe gemäß www.altfahrzeugstelle.de). Das Diesel-Altfahrzeug muss bei Abschluss des Kauf-, Leasing- oder Finanzierungvertrages für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein. Der Nachweis der Verwertung durch Sie oder den Audi Partner erfolgt über den Verwertungsnachweis gem. § 15 FZV. Die Verwertung des Diesel-Altfahrzeuges kann frühestens nach Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges mit einer TDI-Motorisierung erfolgen und muss spätestens 1 Monat nach Zulassung des Neufahrzeuges erfolgen und nachgewiesen werden; Fristende für die Zulassung auf Ihren Namen ist der 30.06.2019.
Die Audi Umweltprämie gilt bis einschließlich 30.06.2018 für private und gewerbliche Einzelkunden beim Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges mit einer TDI-Motorisierung und gleichzeitiger Verwertung eines auf Sie zugelassenen Diesel-Altfahrzeuges mit PKW-Zulassung und Abgas-Norm EURO 1 bis EURO 4 durch einen anerkannten Verwerter (Betriebe gemäß www.altfahrzeugstelle.de). Das Diesel-Altfahrzeug muss bei Abschluss des Kauf-, Leasing- oder Finanzierungvertrages für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein. Der Nachweis der Verwertung durch Sie oder den Audi Partner erfolgt über den Verwertungsnachweis gem. § 15 FZV. Die Verwertung des Diesel-Altfahrzeuges kann frühestens nach Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges mit einer TDI-Motorisierung erfolgen und muss spätestens 1 Monat nach Zulassung des Neufahrzeuges erfolgen und nachgewiesen werden; Fristende für die Zulassung auf Ihren Namen ist der 30.06.2019.
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